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Beurteilung von Abschlussarbeiten

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Die Notenvergabe ist keine direkte Veröffentlichung der Noten, da die erfassten Noten erst vom Studierendenservice gültig gesetzt werden müssen. Das bedeutet, dass die Bewertung der Abschlussarbeit vor der Bewertung des mündlichen Prüfungsgesprächs im System eingetragen werden kann. Erst wenn beide Leistungen im System mit einer Note versehen wurden, werden die Noten gültig gesetzt und gemeinsam veröffentlicht. Ihr Gutachten kann nach dem mündlichen Prüfungsgespräch also nochmals aktualisiert werden. Es ist für Studierende nicht einsehbar.

Mündliches Prüfungsgespräch

Archivierung

Grundsätzliche Hinweise zur Prüfungsorganisation finden Sie außerdem unter: https://www.leuphana.de/lehre/pruefen/pruefungsorganisation-fuer-lehrende.html